- Durch Flugzeuge und Hubschrauber verursachten Lärm reduzieren
- Keine Erlaubnis für mehr Fluglärm durch eine Ausnahmegenehmigung zur Lärmschutzverordnung
- Mehr Transparenz
- Geheim gehaltene Sondergenehmigungen von Regelungen zum Nachteil der Bürger zeugen von einem seltsamen Demokratieverständnis
Die Lokale Agenda 21 Neckarau beklagt schon seit Jahren den Lärm durch Freizeitflieger. Neckarau gehört hinsichtlich der Lärmbelastung durch Auto-, Bahn- und Flugverkehr zu den hoch belasteten Stadtteilen in Mannheim.
Nun erfuhren die lärmgeplagten Bürger aus der Zeitung, dass für den City Airport bereits im Jahre 2010 eine Sondergenehmigung zur Lärmschutzverordnung erteilt wurde. Diese Sondergenehmigung erlaubt kleineren Flugzeugen Starts in Zeiten, die über die Lärmschutzverordnung eigentlich verboten sind. Weiterlesen